Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte Sie aus Rücksicht und Schutz meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten, weiterhin unsere Büroräume nach telefonischer Anmeldung oder vereinbartem Termin mit einer FFP2-Maske zu betreten.

    Wir möchten auch Sie bitten, die Verhaltensempfehlungen der Bundesregierung einzuhalten.

    Unterlagen für Ihr Mandat können Sie auch weiter gerne in unseren Briefkasten einlegen oder uns per Post, per E-Mail oder über unser verschlüsseltes Online-Portal zukommen lassen.

    Sofern Sie noch keinen Zugang zu unserem kostenlosen Online-Portal haben, richten wir Ihnen diesen gerne ein. Bitte melden Sie sich dazu per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Besprechungs- und Beratungstermine können telefonisch oder per Email vereinbart werden.

     
     

    Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

    Bitte bleiben Sie gesund!

    Ihr Markus Bruns und Kanzleiteam

     
     

     

     

    Überbrückungshilfe IV

    Förderzeitraum Jan-Juni 2022

    Antragsfrist endet am 15.06.2022

    Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, die von der Pandemie betroffen sind

    • Umsatzrückgang > 30% zu 2019
    • weitestgehende Voraussetzungen der ÜIII Plus

    Zahlungsfrist Soforthilfe 1 bis 31.10.2022 verlängert

    Die Frist für Rückzahlungen von zu viel erhaltenen Corona-Soforthilfen wird verlängert.

    Die Rückzahlungen waren zunächst bis zum 28.02.2022 zu leisten. Die Verlängerung geht auf die aktuelle finanzielle Situation der Unternehmen ein.

    Gastronomie

    Am 5.6.2020 hat der Bundesrat dem Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 ist für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Getränke sind von der Steuersenkung allerdings ausgenommen. Für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen gelten somit folgende Steuersätze:

    • Zwischen 1.7.2020 und 31.12.2020 In-u.Außerhausverkäufe 5 %
    • Zwischen 1.1.2021 und 30.6.2021 In-u.Außerhausverkäufe 7 % verlängert bis 31.12.2023
    • Getränke vom 1.7.-31.12.20 16%
    • Getränke vom 1.1.-30.06.21 19%
    • Ab 1.7.21 Inhausverkäufe 19 %
    • Ab 1.7.21 Außerhausverkäufe 7 %

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    kontaktieren Sie uns

    Über uns

    Die Steuerberaterkanzlei Markus Bruns erstellt Steuererklärungen, Finanz-und Lohnbuchführungen sowie Jahresabschlüsse für mittlere bis größere Betriebe. Ebenso erstellen wir private Einkommensteuererklärungen, Erbschaftsteuererklärungen. Darüber hinaus beraten wir in steuerlichen Angelegenheiten.


    Markus Bruns - Steuerberater
    Barbiser Straße 34-36
    37431 Bad Lauterberg
    kanzlei@stb-bruns.de
    Mo-Do: 07:30 - 16.30, Fr: 07:30-14:00

    weitere Beratungsstelle:
    Markt 13
    37539 Bad Grund
    Di: 08:00 - 14.00, Mi: 08:00-18:00, Do: 14:00 - 18:00

    News

     

    Neueröffnung am Standort Bad Lauterberg Barbis am 04.01.2021

    geplante Eröffnung am Standort Bad Grund am 15.11.2021


     

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