Für den Zeitraum 01.10.-31.12.2020 kann die Corona-Überbrückungshilfe II beantrag werden. Dazu folgende Eckpunkte:
- Antragsberechtigung bei Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten (April-August 2020) oder Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt der Monate April-August 2020
- Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 € bzw. 15.000 €
- Erhöhung der Fördersätze
- 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
- 60% der Fixkosten bei 50-70% Umsatzeinbruch
- 40% der Fixkosten bei 30-50% Umsatzeinbruch
- Personalkostenpauschale i.H.v. 20%
- Bei Schlussabrechnung der Hilfe sind künftig Nachzahlungen und Rückforderungen möglich
- Die Zweistufige Antragsstellung wie bei der Überbrückungshilfe Teil I bleibt bestehen
Checkliste zur Beantragung der Überbrückungshilfe